Die Kommission veröffentlicht heute zusätzliche Leitlinien sowie ein stärkeres Rahmenwerk um die internationale Zusammenarbeit von Interessengruppen, Mitgliedstaaten und Drittstaaten bei ihren Vorbereitungen auf die Umsetzung der EU-Verordnung über die Entwaldung zu unterstützen. Angesichts der Kommentare, die von internationalen Partnern zu ihrem Vorbereitungsstand eingeholt wurden, schlägt die Kommission vor, zusätzliche Zeit zur Vorbereitung zu gewähren. Sollte das Parlament und der Rat dem zustimmen, würde das Gesetz für große Unternehmen am 30. Dezember 2025 und für kleine und mittlere Unternehmen am 30. Juni 2026 in Kraft treten. Angesichts der Neuheit der EU-Verordnung über die Entwaldung, der Schnelligkeit des Zeitplans und der Vielfalt der internationalen Interessengruppen, die daran beteiligt sind, hält die Kommission eine zusätzliche Frist von 12 Monaten für die schrittweise Einführung des Systems für eine ausgewogene Lösung, um den Unternehmen weltweit zu helfen, eine reibungslose Umsetzung von Anfang an zu gewährleisten.
Die heute vorgestellten Leitlinien werden den Unternehmen und den für die Durchsetzung des Gesetzes zuständigen Behörden weitere Klarheit bringen, um die Umsetzung der Vorschriften zu erleichtern, sowie die kontinuierliche Unterstützung der Kommission für die Interessengruppen seit der Verabschiedung des Gesetzes ermöglichen. Gleichzeitig erkennt die Kommission an, dass drei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten des Gesetzes mehrere globale Partner ihre Besorgnis über ihren Vorbereitungsstand ausgedrückt haben. Zuletzt wurde diese Besorgnis während der Sitzung der Vereinten Nationen in New York geäußert. Zudem sind die europäischen Mitgliedsstaaten unterschiedlich weit auf die Einführung der Verordnung vorbereitet. Die Mehrheit sollte den zeitlichen Rahmen einhalten können, jedoch haben einige Staaten die Besorgnis geäußert nicht rechtzeitig bereit sein zu können.
Angesichts der Neuheit des EUDR, der knappen Zeitplanung und der Vielfalt internationaler Beteiligter hält die Kommission einen zusätzlichen Zeitraum von 12 Monaten für die schrittweise Einführung des Systems für eine ausgewogene Lösung, um Betreibern weltweit zu helfen, eine reibungslose Anwendung von Beginn an sicherzustellen. Mit diesem Schritt zielt die Kommission darauf ab, Klarheit über den weiteren Weg zu schaffen und den Erfolg des EUDR zu gewährleisten, der für die Bekämpfung des weltweiten Problems der Entwaldung, an dem die EU einen wesentlichen Beitrag leisten will, von entscheidender Bedeutung ist. Die Verlängerung stellt die Ziele oder den Inhalt des Gesetzes nicht in Frage, wie sie von den EU-Gesetzgebern vereinbart wurden.
Zusätzliche Richtlinien für eine effektive und pragmatische Anwendung
Die heutige Vorstellung der Richtliniendokumente bestätigt den Einsatz der Kommission, eine Referenz für die jüngsten gemeinsamen Bemühungen zu bieten, an denen Interessengruppen und zuständige Behörden teilnehmen, um eine einheitliche Auslegung des Gesetzes zu unterstützen.
Die behandelten Schlüsselbereiche umfassen Details zu den Funktionalitäten des Informationsystems, Aktualisierungen zu Sanktionen und Klarstellungen zu wichtigen Definitionen wie “Waldzerstörung”, “Betreiber” und “Vermarktung” im Anwendungsbereich des Gesetzes. Des Weiteren gibt es weitere Richtlinien zu der Rückverfolgbarkeit.
Die Richtlinie ist in 11 Kapitel unterteilt, die einige Themen abdecken, wie Rechtmäßigkeitsanforderungen, Geltungszeitraum, landwirtschaftliche Nutzung und Klarstellungen zum Produktumfang. All dies wird durch konkrete Szenarien unterstützt. Darüber hinaus enthalten die heute veröffentlichten häufig gestellten Fragen über 40 neue Antworten, um die Fragen vieler Interessensgruppen weltweit zu beantworten.
Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von gelockerten Regelungen, die ebenfalls auf einer neuen spezifischen Webseite detailliert werden.
Die Informationen auf der Website der Kommission wurden aktualisiert und neu organisiert, um sie für alle leichter verständlich zu machen.
Klare Bewertung von Ländern und Intensivierung der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern
Die Kommission veröffentlicht heute die Grundsätze der Methodik, die für die vergleichende Bewertung EUDR angewendet wird, um Länder in verschiedene Risikokategorien einzustufen, mit dem Ziel, die Due-Diligence-Prozesse der Betreiber zu erleichtern und es den zuständigen Behörden zu ermöglichen, die Einhaltung wirksam zu überwachen und durchzusetzen.
Nach der angewendeten Methodik werden die meisten Länder der Welt in die Kategorie “niedriges Risiko” eingestuft. Dies gibt die Möglichkeit, die gemeinsamen Bemühungen dort zu konzentrieren, wo die Herausforderungen der Entwaldung am größten sind.
Um eine reibungslose Anwendung weltweit zu gewährleisten, präsentieren die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst einen strategischen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der EU-Entwaldungsverordnung. Darin werden fünf prioritäre Handlungsbereiche, wie die Unterstützung von Kleinbauern, acht wichtige Grundsätze, wie ein menschenrechtsbasierter Ansatz, und verschiedene Implementierungsinstrumente, wie der Dialog und die Finanzierung, identifiziert. Dieser umfassende Rahmen zielt darauf ab, einen gerechten und inklusiven Übergang zu entwaldungsfreien landwirtschaftlichen Lieferketten zu fördern, der niemanden zurücklässt. Während die EU den Dialog und die Unterstützung noch verstärken wird, hängt der Erfolg der Partnerschaft auch vom Engagement der EU-Partner ab, die globalen Ziele zur Bekämpfung der Entwaldung zu erreichen.
Fertigstellung des spezifischen IT-Systems
Das Informationsystem, in dem Unternehmen ihre Due-Diligence-Erklärungen registrieren, ist bereit Anfang November Registrierungen anzunehmen und bis Dezember voll funktionsfähig zu sein. Betreiber und Händler können sich auch vor Inkrafttreten des Gesetzes registrieren und Due-Diligence-Erklärungen abgeben.
Seit den Pilottests des Systems mit 100 Unternehmen im Januar hat die Kommission verschiedene zusätzliche Maßnahmen ergriffen, darunter:
Nächste Schritte
Mit den heute angekündigten Maßnahmen geht die Kommission davon aus, dass die notwendigen Voraussetzungen für eine reibungslose Anwendung geschaffen werden:
Hintergrund
Die EU-Entwaldungsverordnung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass ein bestimmter Satz von Gütern, die auf dem EU-Markt gehandelt werden, nicht länger zur Entwaldung und Waldzerstörung in der EU und anderswo beiträgt. Entwaldung und Waldzerstörung sind wichtige Treiber des Klimawandels und des Verlusts der Artenvielfalt, die beiden größten Umweltprobleme unserer Zeit. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 , aufgrund von Entwaldung , 420 Millionen Hektar Wald verloren gegangen sind, eine Fläche größer als die Europäische Union. Laut den Entwaldungsraten von 2015-2020 verliert die Welt jede Stunde mehr als neunmal die Waldfläche des Bois de la Cambre in Brüssel oder jede Minute dreimal die Fläche des Parc Léopold an der Grenze zum Europäischen Parlament in Brüssel.
Die Gesetzgeber verabschiedeten das Gesetz 2023 mit überwältigenden Mehrheiten sowohl im Parlament als auch im Rat. Im Rahmen der Vorbereitung ihres Vorschlags von 2021 führte die Kommission eine öffentliche Konsultation durch, die die zweithöchste Anzahl von Antworten (fast 1,2 Millionen) erhielt, und die überwiegende Mehrheit der Interessengruppen unterstützte einen ambitionierten Ansatz.
Für weitere Informationen:
Leitfaden zur EU-Verordnung zur Entwaldung
Strategischer Rahmen für das Engagement in der internationalen Zusammenarbeit
Website der Kommission über die Umsetzung der EU-Verordnung zur Entwaldung
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